AGBs (Stand: 01/2023)
1.1. Die Mitgliedschaft im HIGHLIGHT umfasst immer folgende Pakete (Startpaket, Mitgliedschaft, halbjährliche erweiterte Trainingsleistungen) mit den folgenden beschriebenen Leistungen.
1.1.1. einmaliges Startpaket: Das HIGHLIGHT Startpaket umfasst mit Trainingsbeginn ein Anamnesegespräch sowie eine Körper-, und Gewebeanalyse mit anschließender individueller Auswertung und eine darauf gestützte persönliche Erstellung eines Trainingsplans mit anschließender Einweisung in die Trainingsgeräte.
1.1.2. Mitgliedschaft: Das Mitglied ist zum Besuch des Clubs während der Öffnungszeiten und zur Nutzung folgender inkludierter Leistungen berechtigt. Die Nutzung der gesamten Trainingsfläche mit Kraft-, Freihantel- und Cardiobereich, sowie der Functional-Area. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichneten Angebote, wie im Punkt 1.2. beschriebenen (Add-Ons), Personaltraining und Trainingsplanerstellung, sowie Leistungen des Startpaketes und erweiterten Trainingsleistungen.
1.1.3.halbjährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen: Die halbjährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen umfasst die Möglichkeit für den Kunden, sich jeweils halbjährlich eine Körper-, und Gewebeanalyse erstellen zu lassen, sowie eine anschließende dokumentierte Auswertung. Des Weiteren dient sie der Zurverfügungstellung von ausgebildeten Trainern für Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit. Zur bequemen Nutzung weiteren Clubservices steht außerdem die Club-App zur Verfügung. Nicht in den erweiterten Trainingsleistungen enthalten ist die Trainingsplanerstellung, sowie Personal-Training.
1.2. Weiter werden, individuell wählbare, zusätzliche kostenpflichtige HIGHLIGHT Spezials, genannt ,Add-Ons“ , angeboten. Hierzu zählen insbesondere Getränke-Abo, Sauna-Abo, Shake-, und Bestpreis-Abo, Betreuungs-Abo, Massage-Abo, Kurs-Abo, Milon Premium Training oder andere vergleichbare Zusatzangebote, welche nicht das Training an den allgemeinen Fitnessgeräten gemäß Punkt 1.1.2 betreffen. 1.3. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Änderungen von Daten, z.B. des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind dem Highlight-Bernburg unverzüglich mitzuteilen. Für die entsprechenden Mitteilungen kann das zugeteilte Online-Kundenkonto genutzt werden.
Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter vom Highlight-Bernburg weder einschätzen noch überprüfen können, ob der Kunde medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Kunden wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Werden vom Kunden eingebrachte Gegenstände beschädigt oder gestohlen, haftet das Highlight-Bernburg unbeschränkt, wenn das Highlight-Bernburg selbst oder eine Person, für die sie einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Schadensersatz beschränkt sich in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) ausgeschlossen. Eine Kardinalspflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
Wir versichern, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen halten. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns verarbeitet sowie im Rahmen der Kundenadministration an unseren Dienstleister, die Firma Happy Systems GmbH (Abteilung ZMV) übermittelt. Dieser Dienstleister hat Zugang zu persönlichen Informationen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Er darf diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Informationen gemäß dieser Datenschutzerklärung sowie den gültigen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Die Daten werden zu Werbe- und Informationszwecken nur vom Highlight-Bernburg genutzt.
Der Nutzer bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe seines Beitrages. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
Das Vertragsverhältnis kann vom Highlight Bernburg mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der Benutzer eine strafbare Handlung im Studio begangen hat, wegen Nichtbefolgung von Anweisungen des Studiopersonals- oder Sachschäden die durch den Nutzer verursacht wurden, oder der Benutzer gegen die Hausordnung oder Club-Regeln gemäß dem Club-Booklet verstößt.
Ruhezeitmöglichkeit: Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung des Kunden aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten und die Zahlungsverpflichtung des Kunden ruht während der Aussetzungszeit. Außerordentliche Kündigungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Im Falle einer Erhöhung der Umsatzsteuer erhöht sich die Trainingsgebühr adäquat.
Die Kundenadministration ist an die externe Dienstleisterin Happy System GmbH, Abteilung Z-M-V, ausgelagert.
Die Weitergabe der Clubkarte an Dritte ist nicht gestattet und wird bei einer Zuwiderhandlung mit einer Strafe von 360,- EURO belegt und hat den sofortigen Ausschluss aus dem Highlight Bernburg zur Folge.
Bei schuldhaften erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Vereinbarungen respektive unsere Hausordnung, welche zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, hat das Mitglied an uns eine bearbeitungspauschale in Höhe von 50,- EURO zu entrichten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(1) Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung (Highlight-Bernburg Tarif) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie des
Highlight – dein Sport- & Wellnessclub
Inhaber: Ingolf Winkler - Krumbholzallee 8 – 06406 Bernburg
E-Mail: info@highlight-bernburg.de
mittels einer eindeutigen Nachricht (z.B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diese Vereinbarung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden und entsprechend ausfüllen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
(2) Widerrufsfolgen
Wenn Sie diese Vereinbarung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen für die Vereinbarung (Trainingsgebühr und Verwaltungsgebühr), die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieser Vereinbarung bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben. Haben Sie kostenpflichtige Leistungen während der Widerrufsfrist genutzt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für den Zeitraum zu zahlen.
(3) Widerrufsformular
Senden Sie das korrekt ausgefüllte Formular an:
Highlight – dein Sport- & Wellnessclub
Inhaber: Ingolf Winkler - Krumbholzallee 8 – 06406 Bernburg
E-Mail: info@highlight-bernburg.de
Hiermit widerrufe ich die von mir abgeschlossene Vereinbarung über die Nutzungsmöglichkeit des Highlight-Bernburg.
Tarif abgeschlossen am
Name des Kunden
Anschrift des Kunden (Adresse, PLZ und Ort)
Datum und Unterschrift des Kunden